Die Kanzlei bietet zwei Abrechungssysteme an:
Die Möglichkeit der Auswahl eines der oben genannten Abrechnungssystems lässt den individuellen Mandantenbedürfnissen gerecht werden und im Falle einer ständigen Rechtsbetreuung zusätzlich die Art und Form der geführten Tätigkeit mitberücksichtigen.