Die Kanzlei bietet zwei Abrechungssysteme an:

  • Pauschalhonorar - ein im Voraus bestimmter Betrag
  • Stundenhonorar - die Höhe des Honorars kommt auf den Zeitaufwand, der für die Bearbeitung des gegebenen Auftrags geleistet wird, an

Die Möglichkeit der Auswahl eines der oben genannten Abrechnungssystems lässt den individuellen Mandantenbedürfnissen gerecht werden und im Falle einer ständigen Rechtsbetreuung zusätzlich die Art und Form der geführten Tätigkeit mitberücksichtigen.